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Beratungslehrkräfte

Beratungslehrkräfte

Wer? Herr Weiselowski & Frau Paschmann

Wo? Raum 028

Kontakt

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per Email - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

schriftlich - ein geschlossener Briefumschlag adressiert an Hr. Weiselowski oder/ und Frau Paschmann. Abzugeben im Sekretariat oder im Briefkasten vor dem Lehrerzimmer.

telefonisch - über das Sekretariat (0341 41292850) . Bitte eine Telefonnummer hinterlassen, damit wir zurückrufen können.


Wer kann sich an die Beratungslehrkräfte wenden? Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte

 

 

 In welcher Situation gehe ich zu den Beratungslehrkräften? Wie läuft die Beratung ab? Was grundsätzlich gilt!

 

Im Leben können problematische Situationen auftreten. Als Beratungslehrkräfte gehört es zu unseren Augaben gemeinsam mit dir/ Ihnen Wege zu suchen, diese Hürden selbstständig zu meistern.

Wir bieten Unterstützung bei:

  • Lern- und Leistungsproblemen
  • Verhaltungsauffälligkeiten in der Schule
  • Motivations- und Konzentrationsproblemen
  • Prävention
  • Schulangst und Schulverweigerung
  • Prüfungsangst
  • Unterstützung der Klassenlehrkräfte und der Schulleitung
  • Fragen zur Schullaufbahn
  • Betreuung Betriebspraktikum

Hier kann ein Gespräch mit einer neutralen Person die Möglichkeit bieten die bestehenden Schwiergkeiten genauer zu betrachten und Lösungswege zu suchen.

 

Gemeinsam treffen wir uns, nach Termivereinbarung, zu einem ersten Gespräch in dem dein/ Ihr Anliegen geklärt wird.

Das weitere Vorgehen wird gemeinsam besprochen und mit deinem/ Ihrem Einverständnis können weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden.

Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Gespräche mit anderen beteiligten Personen
  • Anwendung von Fragebögen & Tests
  • Vermittlung von weiteren unterstützenden Personen

Im Anschluss versuchen wir gemeinsam in einem Rückmeldegespräch mögliche Perspektiven entwickeln.

 

Die Beratung ist grundsätzlich :

  •  freiwillig
  • vertraulich*
  • kostenlos
  • für alle Schülerinnen und  Schüler, Eltern und Lehrkräfte!

 

Durch die Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratung des Landesamtes für Schule und Bildung kann die Hilfe auch darin bestehen, an die geeignete Stelle weiter zu vermitteln.

 

*Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss nach einem ersten Beratungsgespräch das Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Wir sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern es sich nicht um Tatsachen/ Ereignisse mit strafrechtlicher Relevanz handelt oder Gefahr für Körper und Seele besteht.

 

Die Beratungslehrkräfte arbeiten auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beratungslehrer.

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