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Unterstützung für Familien
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrer monatlichen Regelleistung auch sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt und auf Antrag von dem Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes erbracht werden.
Sie können sich von der Schulsozialarbeit beraten lassen.
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