Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprechern aller Klassen zusammen und wird vom Vertrauenslehrer unterstützt. Die Rechtsgrundlage der Schülermitwirkung bildet das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und die Schülermitwirkungsverordnung (SMVO). Schülerversammlungen können vom Schülersprecher zweimal im Schuljahr innerhalb der Unterrichtszeit einberufen werden.
Die zentrale Funktion liegt in der Mitwirkung zugrunde, insofern obliegen ihm folgende Aufgabenfelder:
- Interessenvertretung der gesamten Schülerschaft
- Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters, Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz, Wahl des Vertrauenslehrer
- Kooperation mit der Schulleitung, den Lehrern, dem Elternrat und insbesondere dem Vertrauenslehrer
- Organisation und Mitgestaltung des Schullebens
- Verbesserung des Schulklimas, Lösen von Konflikten und Problemen
- Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen, Beratung über neue Projekte an der Schule, die im Interesse der Schüler liegen
- Unterstützung Schüler-Pausenaufsicht
Seit dem Bestehen unserer Schule hat der Schülerrat bereits an einer Vielzahl von Schulfesten und der Gestaltung der Schule mitgewirkt. Zudem setzt er sich, wie bereits oben beschrieben, aktiv für den Schulfrieden und ein fröhliches Schulklima ein. Um Konflikte möglichst zu vermeiden, beziehungsweise lösungsorientiert zu klären, ist der Schülerrat als Schüleraufsicht und Streitschlichter in den Schulpausen involviert. Die Arbeit als Schülerrat entspricht dem Leitbild und der Werteorientierung der Schule und lässt sich anhand des selbsterdachten Akrostichons wie folgt zusammenfassen:
R = espektvoll
A = ktiv
T = atkräftig
Z = usammengehörig
E = mpathisch
L = ebendig
S = chülervertretend
C = lever
H = ilfsbereit
U = msichtig
L = ösungsorientiert
E = engagiert